Im Fokus: Kinderschutzbrief
Wenn Sie Kinder haben, wissen Sie, wie aufregend und abenteuerlich der Alltag mit ihnen sein kann. Ob beim Spielen, Toben oder beim Sport treiben, schnell kann mal etwas passieren. Doch wussten Sie, dass Unfälle, die in der Freizeit passieren, nicht von der gesetzlichen Absicherung abgedeckt sind?
Es ist also umso wichtiger, Ihr Kind gegen eventuelle Unfälle oder Krankheiten abzusichern. Eine Absicherung der Grundfähigkeiten des Kindes ist schon ab dem 5. Lebensjahr möglich. Bereits bei Eintritt nur eines der versicherten Leistungsauslöser wird, für die Dauer der Beeinträchtigung, eine monatliche Rente geleistet. Egal ob die Beeinträchtigung durch Unfall oder Krankheit verursacht wurde.
So können Sie sicher sein, dass Ihr Kind finanziell abgesichert ist und Sie sich keine Sorgen machen müssen. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie Ihr Kind schützen und absichern können, sprechen Sie uns gerne an!
Melden Sie sich dazu gerne telefonisch unter: 06059 908506 oder nutzen Sie unser Anfrageformular für eine Kontaktaufnahme hier auf https://www.lueckenkoenig.de